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Das ändert sich beim
bAV Arbeitgeberzuschuss
Seit dem 01.01.2019 gilt für alle Neuverträge der Pflichtzuschuss in Höhe von 15%. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die betriebliche Altersvorsorge seiner Arbeitnehmer mit mindestens 15% zu bezuschussen.
Ab dem 01.01.2022 gilt der bAV Arbeitgeberzuschuss ebenfalls für Bestandsverträge. Was muss man als Arbeitgeber hier beachten? Wie erfolgt eine gelungene Umstellung?
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Rechenbeispiel eines
bAV Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15%
Was gibt es zu beachten
beim bAV Arbeitgeberzuschuss?
Bei Bestandsverträgen können Probleme bei der vom Gesetzgeber geforderten Bezuschussung auftreten. Versicherer, die Solvenzprobleme haben, dürfen kein zusätzliches Geld annehmen. Entsprechend darf der Vertrag nicht bezuschusst werden. In einem solchen Fall helfen wir dem Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer einen Vertrag einzurichten, in den der bAV Arbeitgeberzuschuss fließen kann. Als Versicherungsmakler können wir Ihnen zusichern, dass wir selbst Kleinstverträge eingerichtet bekommen.
Dazu kommt, dass es zwingend erforderlich ist alle bAV Verträge eingehend zu prüfen und gegebenfalls den bAV Arbeitgeberzuschuss anzupassen. Andernfalls kann es dazu führen, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Versorgungsausfall geltend macht. Dabei kann es schnell teuer werden, denn Sie als Arbeitgeber stehen in der Verpflichtung – nicht der Versicherer.
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So setzen Sie den
bAV Arbeitgeberzuschuss als
Mitarbeiter Benefit ein
Gemäß einer Umfrage (2019) unter Arbeitnehmern auf kununu.de ist eine bAV der drittwichtigste Aspekt bei der Mitarbeiterzufriedenheit. Lediglich die Option im Home Office zu arbeiten und der Wunsch nach flexiblen Arbeitszeiten werden höher priorisiert. Wie setze ich als Arbeitgeber die bAV lukrativ um? Bei einem bAV Arbeitgeberzuschuss von beispielsweise 30% steigen die Personalkosten pro Mitarbeiter lediglich um 0,1 bis 0,2% an. Nutzen Sie diesen kostengünstigen Benefit, um die Mitarbeiterzufriedenheit effizient zu steigern.