Arbeitnehmer mit der bAV für sich begeistern

Fürsorge, die sich für Sie rechnet!


Betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Mittel zur Mitarbeiterbindung

Halten Sie die besten Köpfe in Ihrem Unternehmen: Mit einer bAV erfüllen Sie einen der am häufigsten genannten Wünsche von Mitarbeitern – und das kostengünstiger als jeder andere Benefit! Wir erarbeiten Ihnen gern ein individuelles Konzept.

Jetzt kostenlose bAV-Beratung buchen

Nutzen Sie die bAV
zur Mitarbeiterbindung

Stärken Sie als Arbeitgeber die Bindung zu Ihren Mitarbeitern und erhöhen Sie
Ihre Attraktivität als Unternehmen bei der Suche nach Fachkräften.

Sie denken: Unbezahlbar. Nein, überhaupt nicht!
Es ist sogar ein Sparmodell und wir nennen es ganz einfach betriebliche Altersversorgung.

Diese 5 Chancen bieten Ihnen ein

attraktives betriebliches Altersvorsorgekonzept
als Arbeitgeber

1. Steigern Sie Ihre Beliebtheit – als Arbeitgeber!

Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge eröffnet Ihnen neue Wege in der Mitarbeiterbindung und im Recruiting. Laut der forsa-Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2015“, herausgegeben von dem F.A.Z.-Institut und den Generali Versicherungen, etablieren sich die Betriebsrenten zum wirksamsten Instrument der Mitarbeiterbindung und -motivation nach der Weiterbildung.

Auch in der Personalbeschaffung wird die bAV im Bereich Betriebs-Benefits oft an erster Stelle genannt – sowohl von Männern als auch von Frauen. Dieser Trend wird von vielen Personalverantwortlichen bestätigt. Viele Bewerber fragen sogar aktiv nach betrieblichen Altersvorsorgeleistungen des Unternehmens. Hier besteht eine große Chance mithilfe eines innovativen Vorsorgekonzepts, sich im Wettbewerb von anderen Unternehmen abzuheben.

Betriebsrente als Instrument der HR-Strategie

2. Bieten Sie eine smarte Gehaltserhöhung – mit WIN-WIN-Effekt!

Die nächste Anfrage zur Gehaltserhöhung kommt bestimmt, sind Sie darauf vorbereitet? Generell hat jeder Arbeitnehmer nach § 1a BetrAVG einen gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung, um einen Teil seines unversteuerten Bruttoeinkommens direkt für den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen. Auf diese Weise sparen Sie als Arbeitgeber Lohnnebenkosten und Ihr Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind in Deutschland steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie vom Arbeitgeber direkt in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Arbeitnehmer können bis zu 282 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei per Entgeltumwandlung auf ihren betrieblichen Altersvorsorgeverträgen ansparen. Zusätzlich können Sie noch einmal den gleichen Betrag in Höhe von bis zu 4% der BBG und damit 282 Euro steuerfrei in die Betriebsrente einzahlen. Damit ergibt sich ein steuerfreier Gesamtbeitrag von insgesamt 564 Euro monatlich. Von dem steuerfreien Zusatzbeitrag werden gezahlte Beiträge für eine bestehende pauschalversteuerte Direktversicherung nach § 40b EStG a.F. abgezogen.

Eine besonders smarte und moderne Lösung der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung innovativ. Ein Modell, dass dem Arbeitnehmer mit nur 10 Euro monatlichem Nettoaufwand 115 Euro Sparbetrag bringt. Sie als Arbeitgeber kostet das Ganze tatsächlich nur 24 Euro im Monat!

So kann sich jeder Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersversorgung leisten. Der geringe tatsächliche Nettoaufwand wird durch die intelligente Nutzung von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen der Direktversicherung in Kombination mit Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ermöglicht. Nutzen Sie dieses clevere Angebot der Gehaltserhöhung für Ihr nächstes Mitarbeitergespräch!

Mehr über die Direktversicherung innovativ!

3. Bestimmen Sie die Spielregeln – jetzt ohne Zeitdruck!

Die Bundesregierung will zukünftig Betriebsrenten als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente zusätzlich stärken. Ziel ist es, die Verbreitung in den kleinen und mittelständischen Unternehmen voranzutreiben, um damit ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten zu erzielen. Dafür wurde im Sommer 2017 das Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Die Änderungen und Neuregelungen sind zum 1.1.2018 in Kraft getreten.

Die betriebliche Altersversorgung ist in großen Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten bereits gut etabliert und findet reichlich Zuspruch. Der Verbreitungsgrad unter den Arbeitnehmern liegt in dieser Unternehmensgröße bei über 80 Prozent. Ganz anders sieht dies jedoch im Mittelstand aus. In kleinen und mittleren Unternehmen (kurz: KMU) wird diese Möglichkeit der Altersvorsorge oft nicht genutzt. Laut einer Analyse von Frank Wallau, Professor für Mittelstandspolitik an der Fachhochschule der Wirtschaft in Paderborn, liegt die Quote in der Größenordnung mit weniger als 50 Mitarbeitern vielfach nur bei 40 Prozent. Zudem nehmen insbesondere Beschäftigte mit niedrigem Einkommen die Möglichkeiten und Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung nicht in Anspruch, da sie in der Regel einen Teil ihres geringen Netto-Entgelts einbringen müssen.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG) wurde die reine Beitragszusage (kurz: rBZ) eingeführt. Die Tarifparteien können im Rahmen des „Sozialpartnermodell“ – auch „Nahles Rente“ genannt – die neue Zusageart einführen. Ob und inwieweit die Nahes Rente auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer sinnvoll ist, sollte genau geprüft werden, da es im Sozialpartnermodell auch erhebliche Nachteile gibt. Für alle Arbeitgeber besteht daher akuter Handlungsbedarf! Jetzt können Sie noch ohne Zeitdruck handeln und die Spielregeln für die Altersvorsorge in Ihrem Betrieb mitbestimmen. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den Chancen und Konsequenzen für Ihr Unternehmen auseinanderzusetzen, damit Sie aus der Reform als Gewinner hervorgehen.

Lesen Sie hier die Details zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betrifft mich die Gesetzesänderung als Arbeitgeber?

4. Sparen Sie sich Zeit, Nerven und Geld – wir kümmern uns!

Die Betriebliche Altersversorgung: Eine komplexe Angelegenheit, für die qualifiziertes Personal und jede Menge Zeit benötigt wird. Zu dem ist die Verwaltung der Verträge mit großem Aufwand verbunden. Das schreckt viele Unternehmen regelmäßig ab. Zusätzlich müssen sich Personaler um die Korrespondenz sowie das Meldewesen mit den Versicherern kümmern, für eine korrekte Abrechnung sorgen und natürlich Fristen- und Datenschutzregeln beachten.

Eine bürokratische Herausforderung, die für viele kaum zu bewältigen ist. Auf die bAV verzichten muss trotzdem niemand mehr. Als Spezialist für betriebliche Altersversorgung sind wir nicht nur beratend tätig, um gemeinsam mit Ihnen ein tragfähiges Versorgungskonzept zu erarbeiten. Wir bieten auch technische und organisatorische Hilfe: Nutzen Sie als Arbeitgeber unser bAV-Portal! Das Service-Portal ist vergleichbar mit einem Aktenschrank – nur digital und damit absolut zentral, sodass es rund um die Uhr über digitale Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops erreichbar ist. Alle relevanten Dokumente zur bAV Ihres Unternehmens – vom Antragsformular bis zur Police – sind vollständig elektronisch archiviert und überall verfügbar. Der praktische Erinnerungsservice weist Sie auf rechtliche Anforderungen und Fristen hin und kann Sie damit vor Haftungsrisiken schützen.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen unsere persönliche Beratung und Unterstützung, wenn es um Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge geht. Sie haben Fragen zu einem komplexen Sachverhalt? Profitieren Sie von unserer Erfahrung und einem renommierten Partnernetzwerk von Steuerexperten, Anwälten, Gutachtern und Sachverständigen. Gemeinsam kriegen wir Ihre betriebliche Altersversorgung geordnet und Sie behalten stets den Überblick.

Ihr Spezialist für die bAV!

5. Gehen Sie auf Nummer Sicher – riskieren Sie nichts!

Im Grunde ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine feine Sache, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Vorteile bringt. So lukrativ die bAV auf den ersten Blick für alle Seiten scheint, hält sie doch auch Risiken für Sie als Arbeitgeber bereit. Auch wenn es Ihnen vielleicht nicht bewusst ist: Verliert der Arbeitnehmer einen erheblichen Teil seiner auf Entgeltumwandlung basierenden betrieblichen Altersvorsorge durch mangelhafte Tarife und zu hohe Kosten wie z. B. Abschlusskosten, Provisionen, Verwaltung, stehen Sie als Arbeitgeber in der Ausfallhaftung. Ihre Mitarbeiter haben das Recht, spätestens wenn sie aus dem Betrieb ausscheiden, Sie auf Zahlung einer fehlenden Wert-Differenz zu verklagen. Dieses Urteil des Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 15.03.2007, Az. 4 Sa 1152106) betrifft jeden Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionsfonds, Pensionskasse, rückgedeckte Unterstützungskasse). Zudem führt die anhaltende Niedrigzinslage zu einer mehr und mehr problematischen Versorgung. Wann wurden in Ihrem Unternehmen zuletzt die angesammelten betrieblichen Altersvorsorgeverträge dahin gehend auf den Prüfstand gestellt?

Eine fachlich richtige und ganzheitliche Beratung mit ausführlicher Risikoanalyse kann Sie vor weitreichenden Haftungsrisiken und Folgekosten bewahren. Bei rund 2/3 der Unternehmen, für die wir eine Risikoanalyse erstellt haben, konnten wir bisher unbekannte, aber relevante Einstands- und Nachschussverpflichtungen entdecken. Das gilt auch für die häufig verbreitete Direktversicherung. Haftungssummen für einzelne Verträge im 5-stelligen Bereich sind keine Seltenheit. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der betrieblichen Altersversorgung kennen wir die Fallstricke, stellen die richtigen Fragen, bewerten Ihre Ausgangslage und finden eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten. Nur so können Sie Risiken minimieren und sicher gehen, dass die Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter nicht zur Versorgungslücke Ihres Unternehmens wird.

Risikoanalyse - so einfach gehts!

bAV als Instrument zur Mitarbeiterbindung nutzen

bAV als Mitarbeiterbindung verwenden
und Zufriedenheit steigern

Benefits werden für Mitarbeiter gemäß Studien immer wichtiger. Als einer der meist gewünschten Benefits wird die betriebliche Altersversorgung mit aufgeführt. Für Arbeitgeber ist die betriebliche Altersversorgung eine kostengünstige Möglichkeit die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und langfristig an das Unternehmen zu binden.

Eine betriebliche Altersversorgung bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile – bei der Auswahl und Gestaltung des richtigen Vorsorgekonzepts gibt es jedoch einiges zu beachten: Nur dann ist es für beide Parteien eine WIN-WIN-Situation. Gerne lassen wir Sie von unserer Erfahrung profitieren – sprechen Sie uns an.

Mehr über die bAV als Benefit lesen

Expertenwissen, das sich auszahlt!

Betriebliche Altersvorsorge kauft man nicht
„von der Stange“  

Vermeiden Sie Fehler bei der Entwicklung und Umsetzung Ihres betrieblichen Altersvorsorgekonzepts. Es empfehlt sich am Anfang zu investieren, damit es am Ende nicht „teuer wird“. Mit einer sorgfältigen Analyse der Ausgangslage, einer produktunabhängigen Entwicklung des Versorgungskonzeptes und einer neutralen Auswahl des Anbieters schafft man wesentliche Voraussetzungen, um eine attraktive, einfache und sichere betriebliche Altersversorgung zu erzielen.
Somit ist die betriebliche Altersvorsorge Maßarbeit: Zeit und Geld für die Beratung durch unabhängige Experten zahlen sich langfristig aus.

  • Vertrauen Sie einem unabhängigen Spezialisten mit über 20 Jahren Expertise in der bAV
  • Profitieren Sie von nachweislicher Erfahrung aus hunderten von Unternehmensberatungen
  • Treffen Sie langfristige und weitreichende Unternehmensentscheidungen nur mit fairer Risikobewertung
  • Nutzen Sie Makler-Sonderkonditionen – Sie haben schließlich kein Geld zu verschenken
  • Überlassen Sie uns die Arbeit – wir kümmern uns um die Formalitäten 
Schließen / Close

Schreiben Sie uns!

Kontakt (als FadeIn)

Informationen
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.