Die Beitragsbemessungsgrenzen für 2021 stehen fest. Damit steigen die steuerfreien monatlichen bAV Höchstbeiträge im § 3.63 EStG auf 568 € (8% der BBG West). Sozialversicherungsfrei sind 4% der BBG West und damit monatlich 284 €.
Der Gesetzgeber hat die Übernahme bestehender Direktversicherungen wesentlich vereinfacht. Die Begrenzung des Anspruches des Mitarbeiters bei Ausscheiden auf das Vertragsguthaben der Direktversicherung ist ab sofort der Standard und muss nicht mehr vom Arbeitgeber verlangt werden!
Viele Unternehmen sind von der Corona-Krise schwer getroffen. Doch wie wirkt sich dies auf die betriebliche Versorgung aus? Schließlich stellen sich schon ohne Corona einige Fragen in der bAV, vom Niedrigzins bis hin zur künftigen Rolle der Digitalisierung. AssCompact hat nachgefragt bei Andreas Brand,…
Bei externer Teilung der betrieblichen Altersversorgung im Versorgungsausgleich muss zukünftig ein Transferverlust von mehr als 10% ausgeglichen werden.