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Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2022 für die bAV

Die neuen Werte der Beitragsbemessungsgrenze für 2022 stehen fest. 
Diese erhalten Sie hier im Überblick.

 

Werte für die Beitragsbemessungsgrenze 2022
 Wert in Euro
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
allgemeine RV

West
84.600 € jährlich
7.050 € monatlich

Ost
81.000 € jährlich
6.750 € monatlich

4% der BBG
Steuer- und Sozialversicherungsfrei
bei Entgeltumwandlung

3.384 € jährlich
282 € monatlich

8% der BBG maximaler
Förderrahmen nach § 3.63 EStG,
oberhalb von 4% der BBG
nur steuerfrei

6.768 € jährlich
564 € monatlich

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz 
(15% auf max. 4% der BBG)

507,60 € jährlich
42,30 € monatlich

Förderbeitrag für Niedrigverdiener
§ 100 EStG max. Bruttogehalt

maximaler bAV Förderbetrag
(§ 100 Abs. 2, S. 1 EStG)


2.575 € Monat

288 € jährlich

§ 3 Nr. 63 S. 4 EStG:
Höchstbetrag Nachzahlung 
bei ruhendem Arbeitsverhältnis

67.680 €

§ 3 Nr. 63 S. 3 EStG:
Höchstbetrag Vervielfältigung 
im Rahmen des Ausscheidens

33.840 €
1/160 der Bezugsgröße
§ 1a Abs. 1 S. 4 BetrAVG
246,75 €
Abfindung nach § 3 BetrAVG
max. Kapital (12/10 der 
Bezugsgröße nach § 18 SGB IV)

West
3.948 €

Ost
3.780 €

max. monatliche Rente
(1% der monatlichen Bezugsgröße
nach § 18 SGB IV)

West
32,90 €

Ost
31,50 €

Freibetrag für Pflichtversicherte in der
gesetzlichen Krankenversicherung
(1/20 der monatlichen Bezugsgröße)

164,50 €

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Zum Artikel Absenkung der BBG 2022

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