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Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2021 - Werte für die bAV

Alle Jahre wieder steigen die Beitragsbemessungsgrenzen und damit auch die Höchstbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.

Für 2021 gelten folgende Werte für den § 3.63 EStG (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds):
- Steuer- und Sozialversicherungsfrei sind monatlich 284 Euro bzw. 3.408 Euro jährlich (4% der BBG West)
- zusätzlich sind weitere 284 Euro monatlich steuerfrei bzw. 3.408 Euro jährlich
- der Höchstbeitrag beträgt damit 568 Euro monatlich bzw. 6.816 Euro jährlich
- der Arbeitgeber Pflichtzuschuss gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz steigt auf 42,60 Euro mtl. bzw. 511,20 Euro jährlich

Der höhere verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlungen zur bAV sollte entsprechend berücksichtigt werden.

Die weiteren Details entnehmen Sie der Tabelle mit den Werten für das Jahr 2021.

 

Rechengrößen in der Sozialversicherung mit Grenz- und Rechenwerte in der bAV für 2021
 WestOst
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
allgemeine Rentenversicherung
85.200 € jährlich
7.100 € monatlich
80.400 € jährlich
6.700 € monatlich
4% der BBG -
Steuer und Sozialversicherungsfrei
bei Entgeltumwandlung
3.408 € jährlich
284 € monatlich
8% der BBG -
maximaler Förderrahmen nach § 3.63 EStG,
oberhalb von 4% der BBG nur steuerfrei
6.816 € jährlich
568 € monatlich
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss gemäß
Betriebsrentenstärkungsgesetz
(15% auf max. 4% der BBG)
511,20 € jährlich
42,60 € monatlich
 
Vervielfältiger
nach § 3.63 S. 3 EStG
max. 34.080 €
 
Neue Nachholregelung bei entgeltlosen
Zeiten § 3.63 S. 4. EStG
max. 68.160 €
 
Förderbeitrag für Niedrigverdiener
§ 100 EStG
max. Bruttogehalt
2.575 € Monat
 
Arbeitgeberzuschussmind. 240 € jährlich
max. 960 € jährlich
Freigrenze für beitragspflichtige Leistungen
bAV zusammen mit etwigen Arbeitseinkommen
aus z. B. EK aus selbstständiger Arbeit, usw.
- gemäß "§ 226 Abs. 2 SGB V 1/20 der
monatlichen Bezugsgröße
164,50 € monatlich
 
1/160 der Bezugsgröße
§ 1a Abs. 1 S. 4 BetrAVG
246,75 €
 
Abfindung nach § 3 BetrAVG
max. Kapital
3.948 €3.738 €
max. monatliche Rente
(1% der monatlichen Bezugsgröße
nach § 18 SGB IV)
32,90 €31,15 €

 

Das BRSG reformiert die bAV und gibt gesetzliche Regelungen vor

Die Beitragsbemessungsgrenzen für 2021 stehen fest. Damit steigen die steuerfreien monatlichen bAV Höchstbeiträge im § 3.63 EStG auf 568 € (8% der BBG West). Sozialversicherungsfrei sind 4% der BBG West und damit monatlich 284 €.