Seit 2004 müssen Betriebsrentner nicht nur den Arbeitnehmer- sondern auch den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten. Schon lange ist diese Praxis umstritten und führt bei den Betriebsrentnern verständlicherweise zu Unmut.
Die große Koalition plant nun die Einführung eines Freibetrags. "Rund 60% der Betriebsrentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40% werden spürbar entlastet", so ist der Wortlaut im vereinbarten Papier.
Konkret bedeutet es, dass die bestehende Freigrenze von 155,75 Euro im Monat bei den Betriebsrenten in einen Freibetrag umgewandelt werden soll. Somit bleiben Betriebsrenten und damit auch die betriebliche Altersversorgung bis zu 155,75 Euro monatlich beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Natürlich wäre ein halber Beitragssatz wünschenswert gewesen, aber immerhin werden somit alle Betriebsrentner entlastet. Die Bezieher geringer Betriebsrenten zahlen damit gar keine oder nur sehr geringe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Wir freuen uns, dass damit die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver geworden ist.
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