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Steuerberater-Pensionskasse muss das Neugeschäft einstellen

Nun ist es offiziell: Die Bafin hat der Steuerberater-Pensionskasse die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Der endgültige Bescheid dazu ist am 6. Februar 2022 in Kraft getreten und gilt rückwirkend zum 31. Dezember 2021. Bereits 2017 kündigte sich an, dass die Steuerberater-Pensionskasse zu kämpfen hat. Damals fiel die Solvenzquote auf 55,3 Prozent. Damit erfüllte sie nicht mehr die von der Bafin vorgeschriebene Quote von 100 Prozent. Die Solvenzquote gibt das Verhältnis von den eigens zur Verfügung stehenden Mittel, wie Eigenkapitel, im Vergleich zu den geschuldeten Verpflichtungen an. Dabei werden auch Risikofaktoren, wie die Niedrigzinspolitik, berücksichtigt.

2019 hatte die Steuerberater-Versicherung bereits versucht sich zu sanieren, in dem sie die Versicherungsleistung herabsetzte. Der Sanierungsversuch blieb ohne Erfolg. Anfang 2020 widerrief die Bafin die Geschäftserlaubnis für die Pensionskasse. Eine Klage der Steuerberater-Pensionskasse dagegen wurde wieder zurückgezogen, wodurch die Erlaubnis zum Widerruf des Neugeschäfts nunmehr rechtskräftig ist. 

Was bedeutet diese Maßnahme für bestehende Verträge?
„Diese werden mit allen vertraglichen Rechten und Pflichten über die gesamte Vertragslaufzeit, das heißt im Normalfall bis zum Lebensende der Versicherten oder gegebenenfalls ihrer Hinterbliebenen, von der Deutschen Steuerberater-Versicherung erfüllt“, lautet dazu die Stellungnahme der Kasse.

Welche Konsequenzen haben betroffene Arbeitgeber zu erwarten?
Der Gesetzgeber hat für den Fall, das ein Versicherer die zugesicherte Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang leisten kann, den Arbeitgeber in die Pflicht genommen. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer die Leistung, die ihm arbeitsrechtlich zugesagt wurde. Er haftet generell für die von einer Pensionskasse oder einem Lebensversicherer zugesagte Leistung. Bedeutet, der Arbeitgeber muss zum Beispiel bei Rentenkürzungen, (z.B. bei Sanierungsfällen) für diese Differenz einstehen (Einstandspflicht gemäß BAG-Urteil vom 19.06.2012). Je mehr Arbeitnehmer betroffen sind, desto teurer wird es für den Arbeitgeber. 

Weitere Pensionskassen und Lebensversicherer sind auf Sicht in Schieflage
Die Steuerberater-Pensionskasse ist nicht die einzige Pensionskasse, die das Neugeschäft einstellen muss. Bereits 2021 waren die Kölner- sowie die Caritas-Pensionskasse auf Anweisung der Bafin betroffen. Laut eigenen Angaben nehme die Steuerberater-Pensionskasse allerdings seit 2018 ohnehin kein Neugeschäft mehr an. Es ist eine Frage der Zeit, wann weitere Lebensversicherer und Pensionskassen in Schieflage geraten werden. Bereits heute ist bekannt, dass 20 weitere Lebensversicherer und 40 Pensionskassen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Ein Grund dafür ist die Niedrigzinspolitik, die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung und aus unserer Sicht die zu otimistisch kalkulierten Tarife. 

Handlungsempfehlung für Arbeitgeber
Aufgrund der aktuellen Lage ist es für Arbeitgeber unerlässlich die bestehenden bAV Verträge zu prüfen, um gegebenfalls Haftungsrisiken und damit einhergehende, finanzielle Einstandsverpflichtungen zu vermeiden. Je länger der Arbeitgeber wartet, desto größer wird in aller Regel das Problem. Ratsam ist es sich dabei einen bAV Experten an die Seite zu holen, um die die betrieblichen Altersversorgungen eingehend zu prüfen. Wir übernehmen für Sie gerne die Prüfung Ihrer bAV Bestandsverträge und helfen Ihnen dabei betroffene Verträge zu sanieren, um Ihr Haftungsrisiko zu minimieren oder bestenfalls zu eliminieren. 

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Stop für die Steuerberater Pensionskasse

Nun ist es offiziell: Die Bafin hat der Steuerberater-Pensionskasse die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen.