Die BBG Werte für 2023 wurden beschlossen

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2023 für die bAV

2023 wurde erneut die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) geändert; wie üblich fand eine Erhöhung statt. Wir haben für Sie hier eine übersichtliche Tabelle mit den wichtigsten Bezugs- und Rechengrößen für die bAV in puncto BBG erstellt.

1. Die Werte für die BBG 2023 in der Übersicht.

2. Welche Auswirkungen hat die BBG-Erhöhung 2023 auf die bAV?

Die voraussichtlichen BBG-Werte für 2024 finden Sie hier.  

17. November 2022

1. Die Werte für die BBG 2023 in der Übersicht

Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2022 die neuen BBG Werte für das Jahr 2023 beschlossen. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die kommenden Veränderungen geben und erläutern Ihnen darauf aufbauend die Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). 

In der der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze (West) von 7.050 Euro im Monat auf 7.300 Euro im Monat. Entsprechend wird hier eine Erhöhung von 250 Euro monatlich zu verzeichnen sein. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) erhöht sich um 350 Euro monatlich von 6.750 Euro pro Monat (2022) auf 7.100 Euro im Monat (2023).

Vorjahr: zu den BBG-Werten 2022 Nächstes Jahr: zu den BBG-Werten 2024

Die Übersicht der BBG-Werte für 2023 finden Sie in der Tabelle:

Werte für die BBG 2023Jährlich (Wert in Euro)Monatlich (Wert in Euro)
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
allgemeine RV
87.600,00 € 7.300,00 € 
4 % der BBG
Steuer- und Sozialversicherungsfrei
bei Entgeltumwandlung
3.504,00 € 292,00 €  
8 % der BBG maximaler
Förderrahmen nach § 3.63 EStG,
oberhalb von 4 % der BBG
nur steuerfrei
7.008,00 € 584,00 € 
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz 
(15 % auf max. 4 % der BBG)
525,60 € 
 
43,80 € 
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Ost85.200,00 €7.100,00 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze
(Versicherungspflichtgrenze in der GKV)
66.600,00 €5.550,00 €
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV59.850,00 €4.987, 50 €
 Wert in Euro
Förderbeitrag für Niedrigverdiener
(§ 100 EStG max. Bruttogehalt)
2.575,00 €
maximaler bAV Förderbetrag
(§ 100 Abs. 2, S. 1 EStG)
288,00 €
§ 3 Nr. 63 S. 4 EStG:
Höchstbetrag Nachzahlung 
bei ruhendem Arbeitsverhältnis
70.080,00 €

§ 3 Nr. 63 S. 3 EStG: 
Höchstbetrag Vervielfältigung im
Rahmen des Ausscheidens

35.040,00 €
 West (Wert in Euro)Ost (Wert in Euro)
Bezugsgröße40.740,00 €39.480,00 €
1/160 der Bezugsgröße
§ 1a Abs. 1 S. 4 BetrAVG
254,63 €246,75 €
Abfindung nach § 3 BetrAVG
max. Kapital (12/10 der 
Bezugsgröße nach § 18 SGB IV)
4.074,00 €3.948,00 €
max. monatliche Rente
(1 % der monatlichen Bezugsgröße
nach § 18 SGB IV)
33,95 €32,90 €
Freibetrag für Pflichtversicherte in der
gesetzlichen Krankenversicherung
(1/20 der monatlichen Bezugsgröße)
169,75 €169,75 €
PSV-Höchsthaftungsgrenze Kapital
(360-fache der Bezugsgröße nach
§ 18 SGB IV)
1.222.200,00 €1.184.400,00 €

2. Welche Auswirkungen hat das auf die bAV?

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) hat zur Folge, dass der Arbeitgeber seinen Pflichtzuschuss gegebenenfalls anpassen muss.
Betroffen sind Verträge, 

  • die dynamisch sind
  • bei denen die Entgeltumwandlung über 4 % der alten BBG liegen

Rechenbeispiel 1: 

BBG-Erhöhung: Arbeitgeber zahlt 15 % Pflichtzuschuss auf den Entgeltumwandlungsbetrag von 4 % der BBG. 

Jahr4 % der BBGEntgelt-
umwandlung
AG-Zuschuss 15 %Gesamt-
beitrag
2022282,00 €282,00 €42,30 €324,30 €
2023292,00 €292,00 €43,80 €335,80 €

Rechenbeispiel 2: 

Keine BBG-Dynamik: Die Entgeltumwandlung ist höher als die BBG. Der Gesamtbeitrag bleibt konstant.

Jahr 4 % der
BBG
Entgelt-
umwand-
lung
AG-Zuschuss
15 %
Gesamt-
beitrag
2022282,00 €357,70 €42,30 €400,00 €
2023292,00 €356,20 €43,80 €400,00 €

Hinweis: Die in Gold ausgezeichneten Zahlen müssen vom Arbeitgeber geändert bzw. berücksichtigt werden für 2023. 

Wie setze ich als Arbeitgeber die BBG-Erhöhung um?

Bei den betroffenen Verträgen muss die Kalkulation des Zuschusses neu erfolgen. Der Aufwand ist vor allem bei einer händischen, manuellen Neukalkulationen immens und stark fehleranfällig. Verwaltet man die bAV-Verträge digital, gilt es zu prüfen, ob das verwendete bAV-Tool die Kalkulation der Zuschüsse und die Bereitstellung der Lohnbuchungssätze automatisch übernimmt. Viele bAV-Tools können Änderungen der Zuschüsse und BBG-Dynamiken nicht berechnen. Nahezu alle Anbieter kommen an ihre Grenzen, sobald mehrere Verträge betroffen sind. 

Unser hauseigenes bAV-Tool EasyPension® fungiert als Full-Service-Lösung und bildet alle Prozesse digital ab. Es übernimmt sämtliche Kalkulationen, wie zum Beispiel die jährliche BBG-Anpassung, automatisch. Auf Basis der Neukalkulation stellt EasyPension® die geänderten Lohnbuchungssätze zur Verfügung. Alle manuellen Prozesse entfallen und die Fehleranfälligkeit wird eliminiert. 

Mehr über EasyPension® erfahren


Ihr Autor
Andreas Brand
Geschäftsführer und Inhaber der BRANDCONSULT GmbH
bAV Experte seit 30 Jahren

  • Fachberater für die betriebliche Altersversorgung (febs)
  • Gutachter und Sachverständiger für die betriebliche Altersversorgung
  • geprüfter Wertpapierexperte

Kontakt
E-Mail: a.brand@brandconsult.de
Telefon: 04101 60108-88

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