Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der bAV

 

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) spielt eine entscheidende Rolle sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) als auch in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie definiert u.a. bis zu welcher Gehaltshöhe Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Von der BBG leitet sich z.B. auch die Höhe des Pflichtzuschusses ab. 

Aktuell: zu den BBG-Werten 2024

1. Was ist die Beitragsbemessungsgrenze? 

Im Kontext der betrieblichen Altersvorsorge wird die Beitragsbemessungsgrenze u.a. für die folgenden Punkte verwendet:

  • 4 % der BBG sind sozialversicherungsfrei – im §3.63 EStG z.B. Direktversicherung und zusätzlich im §4d EStG Unterstützungskasse
  • 8 % der BBG sind steuerfrei – im §3.63 EStG
  • der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung beträgt 4 % der BBG
  • die Höhe des Pflichtzuschusses beträgt 15 % der Entgeltumwandlung – max. 4 % der BBG
    • Beispiel: Die BBG in 2024 beträgt 7.550 Euro monatlich x 4 % = 302 Euro x 15 % = 45,30 Euro maximaler Pflichtzuschuss

Hier finden Sie die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) des aktuellen und des vergangenen Jahres:

Aktuelle BBG-Werte 2024  Zum Vergleich: BBG-Werte 2023 

2. Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze: Ein Blick auf die Lohnentwicklung

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr auf Basis der Lohnentwicklung vom Vorjahr zum vorvergangenen Jahr neu festgelegt. Dies geschieht in der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen. Dabei wird berücksichtigt, wie sich die Bruttogehälter der Arbeitnehmer im Verhältnis zu den entsprechenden Gehältern des Vorjahres entwickelt haben. In der Regel erfolgt eine Anhebung der Grenze, da sich im Vorjahr die durchschnittlichen Einkommen positiv entwickelt haben.

3. Die Beitragsbemessungsgrenze innerhalb der bAV: Einfach erklärt, mit Beispielen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Angenommen, wir betrachten zwei Mitarbeitende in einem Unternehmen, Anna und Max, beide investieren in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Ihres Arbeitgebers. 

Die Zuschüsse für die Entgeltumwandlung in der bAV sind auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.

Im Jahr 2024 entspricht dieser Betrag beispielsweise 302,- Euro.

Nun schauen wir auf Anna. Anna plant, 200,- Euro monatlich in ihre bAV einzuzahlen. Da dieser Betrag unterhalb der 4 % der BBG liegt, sind diese Beiträge vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei.

Max hingegen plant, 600,- Euro monatlich in seine bAV einzuzahlen. Da dieser Betrag über den 4 % der BBG liegt, sind nur die ersten 302,- Euro (Stand 2024) steuer- und sozialversicherungsfrei. Die restlichen 298,- Euro sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch der Sozialversicherungspflicht.

Berechnung Beitragsbemessungsgrenze bAV

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4. Was ist der Höchstsatz in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)?

Der Höchstsatz in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), den ein Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei in seine bAV einzahlen kann, wird über die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der deutschen Rentenversicherung festgelegt. Dieser Höchstsatz wird durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt.

Der genaue Höchstsatz kann je nach Durchführungsweg der entsprechenden bAV variieren. In vielen Fällen beträgt der Höchstsatz 4 % der BBG. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer bis zu 4 % ihres Bruttoeinkommens sozialversicherungsfrei und sogar bis zu 8 % steuerfrei und in ihre bAV einzahlen können (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).

Geschickt nutzt der Arbeitnehmer die BBG-Erhöhung, um seinen Beitrag in der bAV laufend an diese Grenze anzupassen. Damit er eine Inflationsanpassung sicherstellt und um maximale steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile zu erzielen. Auch der Pflichzuschuss wird dadurch maximal genutzt.

5. Sozialversicherungsrechengrößen für finanzielle Stabilität

Das Bundeskabinett beschließt jedes Jahr die Sozialversicherungsrechengrößen. Diese Entscheidung beruht auf einer sorgfältigen Analyse der aktuellen wirtschaftlichen Lage sowie auf statistischen Daten und Prognosen. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter das durchschnittliche Einkommen, die Beschäftigungszahlen und die Inflationsrate. Die Festlegung dieser Größen ist von großer Bedeutung, da sie direkte Auswirkungen auf die Beitragszahlungen und Leistungen in der Sozialversicherung haben. Es ist wichtig, dass die Sozialversicherungsrechengrößen angemessen und gerecht festgelegt werden, um eine ausgewogene finanzielle Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gewährleisten sowie die Stabilität des gesamten Sozialversicherungssystems zu sichern.

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