In der betrieblichen Altersversorgung haften Sie schlussendlich für alle Fehler sowie Mängel und müssen u. U. für die Leistung einstehen. Bei der klassischen betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung gilt das auch, da Sie hier Versicherungsnehmer mit ALLEN RECHTEN UND PFLICHTEN sind. Wenn z. B. Ihr Mitarbeiter berufsunfähig ist, aber der Versicherer die Leistung nicht anerkennt, dann müssten Sie als Versicherungsnehmer ggf. klagen oder gar für die Leistung einstehen obwohl der Versicherer nicht zahlt.
Bei unserer Lösung gibt es diese Haftung oder das Risiko nicht. Wir erläutern Ihnen gern telefonisch oder persönlich die konkreten Unterschiede.