Betriebsrentenstärkungsgesetz –
Ein Grund zum Jubeln?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz dient dazu die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten.
Erhöhung des Förderrahmens
Der maximale Steuerfreibetrag wird von 4 Prozent auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Von den Steuerersparnissen profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Geringverdienerförderung
Der Arbeitgeber kann bei Arbeitnehmern mit einem Bruttogehalt von bis zu 2.575 Euro kann der Arbeitgeber zusätzliche Förderbeiträge von bis zu 30 Prozent (maximal 288 Euro pro Jahr und Mitarbeiter) erhalten.
Möglichkeit der Nachzahlung
In den Zeiten, wo der Arbeitnehmer nicht arbeitet zum Beispiel aufgrund eines Sabbaticals oder in Anspruchnahme der Elternzeit, ist die bAV beitragsfrei gestellt. Die neuen Regelungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglichen es dem Arbeitnehmer diese Beiträge unter gewissen Voraussetzungen nachzuzahlen.