Mit dem BRSG zukunftssicher aufstellen

Mehr Pflichten in der bAV für Arbeitgeber

Betriebsrenten­stärkungsgesetz seit 2022

Seit 2022 sind die Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) umfangreich gültig. bAV-Verträge, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, können schnell zum Haftungsrisiko für Arbeitgeber werden. Informieren Sie sich über Ihre Pflichten und holen Sie sich Unterstützung von bAV-Experten mit 30 Jahren Branchenerfahrung.

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Was besagt das Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verfolgt das Ziel, die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen und nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht, ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss bei der bAV zu zahlen. Geregelt ist dies im Stufenverfahren:

  • Seit 01.01.2018 gilt die Regelung Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15 Prozent für das Sozialpartnermodell.
  • Seit 01.01.2019 besteht die Zuschusspflicht auch für bAV-Neuverträge.
  • Am 01.01.2022 trat das Gesetz auch für bAV-Bestandsverträge in Kraft.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern den Pflichtzuschuss zu zahlen, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einspart. 

Attraktivere bAV durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz –
Ein Grund zum Jubeln?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) dient dazu, die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten. 

Erhöhung des Förderrahmens
Der maximale Steuerfreibetrag wird von 4 Prozent auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angehoben. Von den Steuerersparnissen profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. 

Geringverdienerförderung
Der Arbeitgeber kann bei Arbeitnehmern mit einem Bruttogehalt von bis zu 2.575 Euro kann der Arbeitgeber zusätzliche Förderbeiträge von bis zu 30 Prozent (maximal 288 Euro pro Jahr und Mitarbeiter) erhalten.

Möglichkeit der Nachzahlung
Arbeitet der Arbeitnehmer eine zeitlang nicht – zum Beispiel aufgrund von Elternszeit oder während eines Sabbaticals – wird die bAV beitragsfrei gestellt. Die neuen Regelungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ermöglichen es dem Arbeitnehmer, diese Beiträge auf Wunsch (und unter gewissen Voraussetzungen) aus privaten Mitteln zu zahlen. 

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Erfahren Sie mehr Details über die Regelungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz bei einem persönlichen Gespräch. 

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was gilt es zu beachten?

Seit 2022 sind laut Betriebsrentenstärkungsgesetz bAV-Bestandsverträge ebenfalls zuschusspflichtig. Der Arbeitgeber ist seitdem verpflichtet, den Zuschuss in Höhe von 15 Prozent zu zahlen. Was aber gilt es zu beachten? 

Die Bezuschussung von Bestandsverträgen ist nicht in allen Fällen möglich. Daher empfiehlt es sich, die Verträge vorab von bAV-Experten prüfen zu lassen, um eventuelle bAV-Haftungsrisiken zu vermeiden.

Als bAV-Versicherungsmakler verfügen wir über die Möglichkeit, auch Kleinstverträge bei Versicherern unterzubringen, wenn zuschusspflichtige bAV-Verträge ausgegliedert werden müssen.