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Arbeitgeber haften für Rentenkürzungen
in Millionenhöhe
1. Teure bAV-Vertragsklauseln
Ein bAV-Praxisbeispiel:
Eine durch nachteilige Vertragsklauseln verursachte Rentendifferenz von 250,- Euro pro Monat kann sich bei 100 Mitarbeitenden zu einem Haftungsvolumen von rund 8,7 Mio. Euro** aufsummieren.
2. Potentielle Haftungsfallen
Haftungsrisiken können in Ihrem gesamten bAV-Versorgungssystem versteckt sein und sind nicht nur in nachteiligen Vertragsbedingungen vorhanden. Häufige Probleme können sein:
- eine veraltete Versorgungsordnung
- fehlerhafte Entgeltumwandlungsvereinbarungen
- falsche Berechnungen der Arbeitgeber-Zuschüsse
- fehlende bzw. unvollständige arbeitsrechtlich saubere Beratungsprotokolle
- eine Nicht-Einhaltung des Nachweisgesetzes
- die Verwaltung mit fehleranfälligen Excel-Tabellen
3. Wie wir Sie unterstützen können:
- Wir überprüfen Ihre bestehenden bAV-Verträge und das gesamte Versorgungssystem, um potenzielle Risiken und Schwachstellen zu identifizieren.
- Wir führen eine umfassende Risikoanalyse durch und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen, um die identifizierten Risiken zu minimieren.
- Wir unterstützen Sie dabei, Haftungs- und Einstandsverpflichtungen zu eliminieren, um
Ihre rechtliche und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Mit unserem Kurzcheck identifizieren Sie diese Probleme – in nur 2 Minuten.
✅ Kostenfrei als PDF
✅ Erstellt von bAV-Experten
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Hinweis
Bitte beachten Sie, dass dieser Kurzcheck lediglich als Orientierungshilfe konzipiert ist und keinesfalls eine eingehende Analyse Ihres betrieblichen Altersvorsorgesystems durch einen Fachexperten ersetzt. Ebenso stellt dieser keine rechtliche Absicherung dar. Die BRANDCONSULT GmbH übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte. Aufgrund der Komplexität des Haftungsrisikos im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge bietet diese Übersicht ausschließlich erste Anhaltspunkte für eine Risikobewertung. Wir empfehlen daher dringend, eine umfassende Prüfung durch einen Spezialisten durchführen zu lassen.
* Quelle: Experteneinschätzung von Andreas Brand, Spezialist für betriebliche Altersversorgung
** Kalkulationsgrundlage: benötigter Versichererbarwert für die Übernahme der Rentenverpflichtung