Arbeitgebende haften für alle bAV-Verträge in ihrem Unternehmen – auch jene, die Angestellte aus früheren Beschäftigungsverhältnissen mitgebracht haben.
Praxisbeispiel aus unserem Beratungsalltag: Eine Rentendifferenz von 250,- Euro pro Monat hätte sich bei 100 Mitarbeitenden zu einem Haftungsvolumen von rund 8,7 Mio. Euro1 aufsummiert – für viele Firmen wäre das der Ruin.
Kostenlose bAV-Risikoprüfung: Jetzt Termin buchen!
1 Kalkulationsgrundlage: benötigter Versichererbarwert für die Übernahme der Rentenverpflichtung