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Diese Unternehmen vertrauen bereits auf unsere Expertise in der betrieblichen Altersversorgung
Teure bAV-Vertragsklauseln –
Arbeitgeber haften für Rentenkürzungen in Millionenhöhe
Eine Rentendifferenz von 250,- Euro pro Monat kann sich bei 100 Mitarbeitenden zu einem Haftungsvolumen von rund 8,7 Mio. Euro² aufsummieren
– für viele Firmen wäre das der Ruin.
Problematische Klauseln:
Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte!
Viele verschiedene Rechtsgebiete und hunderte von Seiten voller Juristendeutsch:
Wie sollen HR-Profis das nebenbei leisten?
Unsere jahrelange Erfahrung im Bereich der bAV ist Ihr Vorteil. Wir entlasten Ihre Personalabteilung und unterstützen gezielt mit unserem Fachwissen zur Reduzierung Ihres Haftungsrisikos.
Auszug einer nachteiligen Versicherungsbedingung
auf Seite 65 von 96 Seiten:
Im Klartext heißt das:
Die Höhe der Betriebsrente ist ein Glücksspiel. Erst zum Rentenbeginn werden Sie erfahren, wie viel Rente der Versicherer Ihnen auszahlen möchte – abhängig davon wie die Kosten sich entwickeln und wie lange die Menschen durchschnittlich leben. Für den Versicherer ist das eine sehr komfortable Lösung. Sie allerdings haben damit keinerlei Planungssicherheit und gehen das Risiko ein, jahrzehntelang in eine bAV einzuzahlen, nur um am Ende doch nicht von Ihrer Rente leben zu können.
Wir schaffen Sicherheit & Klarheit für Ihr Unternehmen
Prüfung bestehender Verträge auf Herz und Nieren mit detaillierter Einschätzung
Dringender Handlungsbedarf!
Finden wir schwerwiegende Haftungsrisiken, zeigen wir Ihnen diese auf, kalkulieren das konkrete Risiko und entwickeln individuelle Lösungen, um Sie aus der finanziellen Gefahrenzone zu holen.
Handlungsbedarf!
In den bAV-Verträgen Ihres Unternehmens haben wir Mängel identifiziert, die wir innerhalb kürzester Zeit für Sie in Ordnung bringen können.
Kein Handlungsbedarf!
Weist Ihre bAV keine Risiken auf, bleibt alles beim Alten und Sie haben nun das gute Gefühl, sicher zu wissen, dass sowohl Sie als auch Ihre Angestellten auf der sicheren Seite sind.
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¹ Quelle: Experteneinschätzung von Andreas Brand, Spezialist für betriebliche Altersversorgung
² Kalkulationsgrundlage: benötigter Versichererbarwert für die Übernahme der Rentenverpflichtung