Jetzt beginnen zu sparen für eine rosige Zukunft im Alter

Vorsorge, die sich für Sie lohnt!

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, mit geringem Eigenaufwand große Rücklagen fürs Rentenalter zu bilden – dank Unterstützung von Staat und Arbeitgeber.

Kostenlose Beratung zu den Möglichkeiten der
bAV für Arbeitnehmer

Warum die bAV für Arbeitnehmer die beste Wahl ist

Sie möchten Ihr Netto-Gehalt nicht für die Altersvorsorge „opfern“?
 Entscheiden Sie sich nicht für „entweder ... oder“ – wählen Sie „sowohl als auch“! Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Ihnen als Arbeitnehmer viele Möglichkeiten, um mit „weniger“ viel „mehr“ zu bekommen. Die bAV ist die einzige Rentenvorsorge, bei der drei Parteien in einen Sparplan einzahlen. Neben dem Arbeitnehmer-Eigenanteil, bezuschusst neben dem Arbeitgeber, der Staat die betriebliche Altersversorgung. 

5 Dinge, die Sie als Arbeitnehmer über die
betriebliche Altersvorsorge wissen sollten:

1. Schließen Sie Ihre Rentenlücke – mithilfe vom Chef!

Mit einer betrieblichen Altersversorgung unterstützt Ihr Arbeitgeber Ihre soziale Absicherung im Alter. Es ist abzusehen, dass die „Rente vom Staat“ aufgrund der demografischen Entwicklung für viele im Ruhestand nicht mehr ausreichen wird. Um den Lebensstandard zu halten, ist eine ergänzende Altersvorsorge wichtiger denn je.

Seit 2002 besteht für Arbeitnehmer nach § 1a BetrAVG ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer Teile seines unversteuerten Bruttoeinkommens (dazu zählen auch Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) zum Ansparen einer Zusatzrente nutzen kann.Anspruch darauf haben alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Jeder Arbeitnehmer kann damit bis zu 282 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei für seine Altersvorsorge ansparen. Zusätzlich können bis zu 282 Euro pro Monat steuerfrei in die Betriebsrente eingezahlt werden. Von dem Höchstbeitrag in Höhe von 564 Euro werden ggf. vorhandene pauschalversteuerte Beiträge nach § 40b EStG abgezogen.

Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, diesem Wunsch nach Entgeltumwandlung nachzukommen – in welcher Form er die Durchführung der bAV seinen Mitarbeitern anbietet, kann er entscheiden. In der Bundesrepublik Deutschland sind fünf Durchführungswege und die Sozialpartnerrente zur betrieblichen Altersversorgung genehmigt. Bietet der Arbeitgeber von sich aus keine Option an, so hat der Arbeitnehmer das Recht, die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung seiner Wahl zu verlangen. Gerne zeigen wir Ihnen die Wege und Bedingungen zum Aufbau einer Zusatzrente über Ihren Arbeitgeber.

Warum betriebliche Altervorsorge?

2. Fragen Sie nach einer Gehaltserhöhung – mit Förderung vom Staat

Planen Sie mit Ihrem Chef ein Gespräch über die nächste Gehaltserhöhung? Wir verraten Ihnen ein Angebot, dass er nicht ablehnen kann, denn auch er profitiert davon! Und Sie bauen sich dabei eine sichere Zusatzrente auf – mit Unterstützung vom Staat!

Die Direktversicherung innovativ ist eine besonders smarte und moderne Art der betrieblichen Altersvorsorge, die sich aufgrund der niedrigen Kosten jeder leisten kann. Dieses absolut legale Steuersparmodell kostet Ihren Arbeitgeber tatsächlich nur 14 Euro im Monat! Sie als Arbeitnehmer können damit 100 Euro Sparbetrag pro Monat für Ihre Altersvorsorge erzielen – mit nur 10 Euro monatlichem Nettoaufwand.

Wie ist das möglich? Durch den gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG und den damit verbundenen Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen – clever kombiniert mit Sachbezügen nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Nutzen Sie diesen Wissensvorsprung für Ihre nächste Gehaltsverhandlung und den Aufbau Ihrer Altersvorsorge – Ihr Chef wird nicht „nein“ sagen können!

Mehr über die Direktversicherung innovativ!

3. Sichern Sie sich die besten Konditionen – wir vergleichen für Sie!

Als Versicherungsmakler sind wir unabhängig und prüfen daher laufend den Versicherungsmarkt auf aktuelle Konditionen und Bedingungen, damit Sie bei Ihrer betrieblichen Altersversorgung von geringen effektiven Kosten und einer hohen Gesamtrente profitieren.

Wir arbeiten mit über 240 Gesellschaften wovon rund 60 Gesellschaften bAV Verträge anbieten, unter denen sich auch die Testsieger der Versicherungsbranche befinden. Die von Stiftung Warentest und Finanztest empfohlenen Vorsorgeprodukte gehören bei uns zum Standard, zudem machen wir Ausschreibungen bei den relevanten Versicherungen. Damit garantieren wir Ihnen die besten Bedingungen für Ihre Vorsorgestrategie. Über Vergleiche und Sonderkonditionen erzielen wir für unsere Mandanten spezielle Nachlässe, die sich positiv auf Kosten und Ertrag auswirken. So sind Preisunterschiede von 200 % in der Branche nicht unüblich.

Wir wissen, was Sie wirklich zahlen müssen, damit eine gute Versorgung garantiert ist. Sie haben schon Verträge für die betriebliche Altersvorsorge und sind sich nicht sicher? Wir überprüfen gerne die Bedingungen und Konditionen auf Markttauglichkeit. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstanalyse für Ihre sichere Altersvorsorge. Sie haben schließlich kein Geld zu Verschenken!

Vertrauen Sie einem unabhängigen Experten 

4. Nutzen Sie, was Ihnen zusteht – wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten!

Arbeitnehmer haben nach § 1a BetrAVG gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für den Aufbau ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dabei ist es egal, ob sie in Voll- oder Teilzeit beschäftigt sind, sofern sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Was viele nicht wissen: Seit dem 1. Januar 2013 haben auch geringfügig Beschäftigte, die gesetzlich pflichtversichert sind, einen Anspruch. Jeder sogenannte 450-Euro-Jobber erwirbt daher dieses Recht automatisch. Er kann sich zwar von der Versicherungspflicht befreien lassen, jedoch verliert er dann dadurch auch seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Warum ist eine Betriebsrente interessanter als eine private Altersvorsorge? Die Entgeltumwandlung wird aus dem Bruttoeinkommen finanziert, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer von besonderen Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen profitiert. Sollte der Arbeitnehmer arbeitslos werden, ist die betriebliche Altersversorgung sogar sicher vor einer Anrechnung nach aktuellen "Hartz-IV"-Gesetzen! Auch bei Insolvenz des Arbeitgebers ist die angesparte Rente sicher. Und auch eine Weiterführung über den neuen Arbeitgeber beim Jobwechsel ist problemlos möglich. Was zu berücksichtigen ist: Als Rentner/in sind Sie für Ihre Betriebsrente nicht von der Beitragspflicht für die gesetzliche Krankenkasse befreit. Zudem ist die Auszahlung steuerpflichtig – jedoch mit dem zur Rente meist niedrigeren Steuersatz.

Mit dem demografischen Wandel wird die „Rente vom Staat“ als alleinige Altersvorsorge für viele nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Man spricht von der sogenannten „Rentenlücke“. Die Bundesregierung möchte diese so gering wie möglich halten und daher die betriebliche Altersvorsorge als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente weiter finanziell fördern. Ziel ist es, mit der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung insbesondere in den kleineren und mittelständischen Unternehmen, ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten zu erreichen. Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) wurde am 07.07.2017 beschlossen. Das neue Gesetz ist am 1.1.2018 in Kraft getreten. Welche Möglichkeiten sich für Sie als Arbeitnehmer dadurch eröffnen, erläutern wir Ihnen gerne.

Lesen Sie mehr über die Details des Betriebsrentensstärkungsgesetzes

Was sind Ihre Ansprüche aus der bAV?

5. Überlassen Sie die Arbeit Ihrem Arbeitgeber – mit einem guten Gefühl

Für Sie als Arbeitnehmer funktioniert die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form der Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG sowohl einfach als auch transparent. Mittels einer Ergänzungsvereinbarung zu Ihrem Arbeitsvertrag beauftragen Sie Ihren Arbeitgeber, den von Ihnen gewählten Sparbetrag an den Versorgungsträger wie z. B. eine Direktversicherung abzuführen. Ihr Arbeitgeber überweist dann den Beitrag in der gewünschten Höhe mit Ihrer Gehaltsabrechnung direkt aus Ihrem Bruttolohn an den Versorgungsträger – ganz egal, für welchen der fünf Durchführungswege zur betrieblichen Altersversorgung Sie sich entschieden haben.

Sie erhalten ganz automatisch und frei von Bürokratie direkt die staatliche Förderung in Form der Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsbefreiung. Die Fördergelder werden automatisch Ihrem Konto zur Betriebsrente gutgeschrieben. Auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung können Sie den erhaltenen Steuer- und Sozialversicherungsvorteil sowie den eventuell vereinbarten Arbeitgeberzuschuss überprüfen. Im jährlichen Kontoauszug erhalten Sie zur Kontrolle und Übersicht den aktuellen Stand Ihrer Betriebsrente inklusive der erhaltenen Zuschüsse. Das ist also ganz einfach für Sie und absolut transparent.

Ihre Altersvorsorgeverträge bekommen Sie bei uns zusätzlich digital zur Verfügung gestellt. So können Sie rund um die Uhr über digitale Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops auf Ihre Unterlagen zugreifen. Alle relevanten Dokumente und Daten zur Ihrer bAV – vom Antragsformular bis zur Police – sind komplett elektronisch archiviert und für Sie überall verfügbar. Sie haben schon eine Betriebsrente über Ihren Arbeitgeber? Gerne prüfen wir Ihre Rentenabsicherung auf Kosten und Wertentwicklung – Unterschiede von 200 % sind keine Seltenheit! Verschenken Sie keine staatlichen Steuergeschenke, wir machen den Vergleich!

Was muss ich tun?

Von einer bAV profitieren
Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeber

Trotz der zahlreichen Vorteile für beide Parteien gilt es bei der Ausgestaltung der Betriebsrente auf die Details zu achten, damit es langfristig für alle Beteiligten einen positiven Effekt gibt.  Nutzen Sie unsere unabhängige Expertise aus über 25 Jahren bAV. Wir helfen Ihnen als unabhängiger Versicherungsmakler gerne weiter.
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bAV für Arbeitnehmer für die zusätzliche Altersvorsorge

Unsere Expertise für Ihre Vorfreude auf den Ruhestand!

Mehr Wissen über die betriebliche Altersvorsorge
für weniger Sorgenfalten

Über die betriebliche Altersvorsorge zu sprechen, ist mehr als nur einen fertigen Vertrag zum Unterschreiben vorzulegen – schließlich geht es um eine langfristige Entscheidung für Ihre Zukunft. Wichtig ist es zu wissen, was für Rechte und Pflichten Sie haben, welche Vor- und Nachteile die möglichen Lösungen mit sich bringen können und ein Grundverständnis für das sehr komplexe System der betrieblichen Altersvorsorge. Ein unabhängiger Spezialist berät Sie ohne Verpflichtungen von Versicherungsprodukt und -gesellschaft neutral auf Basis Ihrer Ausgangslage. Nur so vermeiden Sie Fehlentscheidungen, unnötige Kosten und die ein oder andere Sorgenfalte wegen Ihrer Altersvorsorgeplanung.

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