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Mit einer betrieblichen Altersversorgung unterstützt Ihr Arbeitgeber Ihre soziale Absicherung im Alter. Es ist abzusehen, dass die „Rente vom Staat“ aufgrund der demografischen Entwicklung für viele im Ruhestand nicht mehr ausreichen wird. Um den Lebensstandard zu halten, ist eine ergänzende Altersvorsorge wichtiger denn je.
Seit 2002 besteht für Arbeitnehmer nach § 1a BetrAVG ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer Teile seines unversteuerten Bruttoeinkommens (dazu zählen auch Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) zum Ansparen einer Zusatzrente nutzen kann. Anspruch darauf haben alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Jeder Arbeitnehmer kann damit bis zu 282 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei für seine Altersvorsorge ansparen. Zusätzlich können bis zu 282 Euro pro Monat steuerfrei in die Betriebsrente eingezahlt werden. Von dem Höchstbeitrag in Höhe von 564 Euro werden ggf. vorhandene pauschalversteuerte Beiträge nach § 40b EStG abgezogen.
Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, diesem Wunsch nach Entgeltumwandlung nachzukommen – in welcher Form er die Durchführung der bAV seinen Mitarbeitern anbietet, kann er entscheiden. In der Bundesrepublik Deutschland sind fünf Durchführungswege und die Sozialpartnerrente zur betrieblichen Altersversorgung genehmigt. Bietet der Arbeitgeber von sich aus keine Option an, so hat der Arbeitnehmer das Recht, die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung seiner Wahl zu verlangen. Gerne zeigen wir Ihnen die Wege und Bedingungen zum Aufbau einer Zusatzrente über Ihren Arbeitgeber.
Warum betriebliche Altervorsorge?