Da kommt Freude auf bei der bAV Beratung durch einen Spezialisten

30 Jahre bAV-Erfahrung

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) vom Experten

Erfahren Sie hier alles zu den rechtlichen Grundlagen und Durchführungswegen für eine betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen – und auch, welche Vorteile Sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet.

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bAV-Beratung vom Experten zahlt sich aus

Von einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) spricht man, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses finanzielle Leistungen zusagt, die der sozialen Absicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie dienen. Dazu zählen:

Von uns als bAV-Experten erhalten Sie eine maßgeschneiderte zusätzliche Altersvorsorge für Ihr Unternehmen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ein attraktives Modell ist.

Anspruch auf

betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung

Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung laut Betriebsrentengesetz (§ 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG) . Er kann somit von seinem Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Entgelts für seine betriebliche Altersversorgung (bAV) verwendet werden. Daraus ergeben sich für Mitarbeiter folgende Vorteile:

  • finanzielle Absicherung durch die Betriebsrente
  • beachtlichen Steuervergünstigungen und Sozialversicherungsvorteile bereits während der Einzahlungsphase
  • i.d.R. ein Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeberzuschuss wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) festgelegt. Mitarbeiter können von Ihren Arbeitgebern verlangen, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nach §§ 10a, 82 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt werden.

Aus diesen gesetzlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers ergeben sich indirekt auch Vorteile für den Arbeitgeber, die neue Möglichkeiten in der Personalpolitik schaffen:

  • Mitarbeiterbindung: Arbeitgeber können das Angebot einer Betriebsrente zur Motivation und langfristigen Bindung ihrer Angestellten einsetzen.
  • Vorteil im Recruiting: Eine bAV steigert die Attraktivität des Unternehmens, das auf der Suche nach neuem qualifizierten Personal ist.
  • Lohnnebenkosten-Ersparnis: Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kostet nur Geld? Nein, sie kann sogar Kosten reduzieren.

Mehr über die bAV zur Mitarbeiterbindung lesen

Die Möglichkeiten sind vielfältig

Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die Entgeltumwandlung ist dabei nicht die einzige Option für die Implementierung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sind insgesamt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland anerkannt.

1. Direktzusage/Pensionszusage

Bei der Direkt- bzw. Pensionszusage zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Betriebsrente. Der Leistungsumfang richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Einkommenshöhe während der Erwerbstätigkeit. Die Direktzusage des Arbeitgebers ist häufig über Rückdeckungsversicherungen oder Kapitalanlagen finanziell abgesichert. Außerdem sind die unverfallbaren Arbeitnehmer-Ansprüche auch bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. 

2. Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet – finanziert entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Auch hier sind die Ansprüche geschützt. 

3. Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter aber ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

4. Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen.

5. Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Der Fond orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern und bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung.

Unser bAV-Experte Andreas Brand berät Sie zu allen Anliegen rund um die betriebliche Altersversorgung.

Mit 30 Jahren Erfahrung im Thema betriebliche Versorgungen haben Sie mit Ihm einen kompetenten Partner an Ihrer Seite – völlig egal, ob Sie die bAV in Ihrem Unternehmen ganz neu einführen oder die aktuelle Versorgungssituation auf Herz und Nieren prüfen wollen.

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Die Vorteile einer
bAV richtig nutzen

Für nahezu alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich mit einem maßgeschneiderten Altersvorsorgekonzept zahlreiche Vorteile – und das bereits jetzt in der Sparphase. Gerne begleiten wir Sie bei der Auswahl und Gestaltung des richtigen Vorsorgekonzepts für Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) oder überprüfen Ihre aktuelle Versorgungssituation.

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