bAV vom Spezialisten

Mitarbeiterbindung durch betriebliche Altersvorsorge
mit dem WIN-WIN-Effekt

bAV Beratung vom Spezialisten zahlt sich aus

Von einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) spricht man, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses finanzielle Leistungen zusagt, die der sozialen Absicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie dienen. Dazu zählen:

» Altersversorgung
» Hinterbliebenenversorgung im Todesfall
» Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit
 

Von uns als bAV Spezialisten erhalten Sie eine maßgeschneiderte zusätzliche Altersvorsorge für Ihr Unternehmen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ein attraktives Modell ist.

Anspruch auf

betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Der Arbeitnehmer hat nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Er kann somit von seinem Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Entgelts für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Neben der finanziellen Absicherung durch die Betriebsrente, profitiert der Arbeitnehmer in der Einzahlungsphase von beachtlichen Steuervergünstigungen und Sozialversicherungsvorteilen für die zusätzliche Altersvorsorge.

Zusätzlich gibt es in aller Regel einen Arbeitgeberzuschuss, der durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz festgelegt wurde. Er kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nach den §§ 10a, 82 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes erfüllt werden.

Aus diesen gesetzlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers ergeben sich indirekt auch Vorteile für den Arbeitgeber, die neue Möglichkeiten in der Personalpolitik schaffen:

So kann der Arbeitgeber das Angebot einer Betriebsrente für die Mitarbeiterbindung und -motivation einsetzen sowie die Attraktivität des Unternehmens auf der Suche nach neuem qualifizierten Personal steigern. Zudem besteht die Möglichkeit einer Lohnnebenkosten-Ersparnis.

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Die Möglichkeiten
der bAV sind vielfältig

Im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sind fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland anerkannt.

1. Direktzusage/Pensionszusage

Bei der Direkt- bzw. Pensionszusage zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Betriebsrente. Der Leistungsumfang richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Einkommenshöhe während der Erwerbstätigkeit. Die Direktzusage des Arbeitgebers ist häufig über Rückdeckungsversicherungen oder Kapitalanlagen finanziell abgesichert. Außerdem sind die unverfallbaren Arbeitnehmer-Ansprüche auch bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. 

2. Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet – finanziert entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Auch hier sind die Ansprüche geschützt. 

3. Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter aber ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

4. Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen.

5. Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Der Fond orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern und bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung.

Die Vorteile einer
bAV richtig nutzen

Für nahezu alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich mit einem maßgeschneiderten Altersvorsorgekonzept zahlreiche Vorteile – und das bereits jetzt in der Sparphase. Gerne begleiten wir Sie bei der Auswahl und Gestaltung des richtigen Vorsorgekonzepts für Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) oder überprüfen Ihre aktuelle Versorgungssituation.

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