04101 60108-88
Bei der Direkt- bzw. Pensionszusage zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Betriebsrente. Der Leistungsumfang richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Einkommenshöhe während der Erwerbstätigkeit. Die Direktzusage des Arbeitgebers ist häufig über Rückdeckungsversicherungen oder Kapitalanlagen finanziell abgesichert. Außerdem sind die unverfallbaren Arbeitnehmer-Ansprüche auch bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.