2023 wurde erneut die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) geändert; wie üblich fand eine Erhöhung statt. Wir haben für Sie hier eine übersichtliche Tabelle mit den wichtigsten Bezugs- und Rechengrößen für die bAV in puncto BBG erstellt.
Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2022 die neuen BBG Werte für das Jahr 2023 beschlossen. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die kommenden Veränderungen geben und erläutern Ihnen darauf aufbauend die Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV).
In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze (West) von 7.050 Euro im Monat auf 7.300 Euro im Monat. Entsprechend wird hier eine Erhöhung von 250 Euro monatlich zu verzeichnen sein. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) erhöht sich um 350 Euro monatlich von 6.750 Euro pro Monat (2022) auf 7.100 Euro im Monat (2023).
*Quelle: Andreas Brand, gestützt auf mehr als 30 Jahre Branchenerfahrung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
3. Wie setze ich als Arbeitgeber die BBG-Erhöhung um?
Bei den betroffenen Verträgen muss die Kalkulation des Zuschusses neu erfolgen. Der Aufwand ist vor allem bei einer händischen, manuellen Neukalkulationen immens und stark fehleranfällig. Verwaltet man die bAV-Verträge digital, gilt es zu prüfen, ob das verwendete bAV-Tool die Kalkulation der Zuschüsse und die Bereitstellung der Lohnbuchungssätze automatisch übernimmt. Viele bAV-Tools können Änderungen der Zuschüsse und BBG-Dynamiken nicht berechnen. Nahezu alle Anbieter kommen an ihre Grenzen, sobald mehrere Verträge betroffen sind.
Unser hauseigenes bAV-Tool EasyPension® fungiert als Full-Service-Lösung und bildet alle Prozesse digital ab. Es übernimmt sämtliche Kalkulationen, wie zum Beispiel die jährliche BBG-Anpassung, automatisch. Auf Basis der Neukalkulation stellt EasyPension® die geänderten Lohnbuchungssätze zur Verfügung. Alle manuellen Prozesse entfallen und die Fehleranfälligkeit wird eliminiert.