bAV Beratungsteam

Warum eine bilinguale bAV- und bKV-Beratung für internationale Teams unverzichtbar ist

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die betriebliche Krankenversicherung (bKV) sind seit vielen Jahren zentrale Instrumente der Mitarbeiterbindung und der betrieblichen Sozialleistungen in Deutschland. 

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Gleichzeitig verändert sich die Arbeitswelt: Immer mehr Unternehmen beschäftigen international zusammengesetzte Teams. Internationale Mitarbeitende gehören in vielen Branchen längst zum Alltag – sei es im Engineering, in der IT, im Vertrieb oder in der Forschung. Spätestens hier stellt sich die Frage: Wie erklärt man komplexe Regelungen der bAV und bKV, wenn die Fachsprache auf Deutsch schon schwer verständlich ist?

Die Antwort lautet: Durch bilinguale Beratung. Arbeitgeber, die Wert auf klare Kommunikation, Rechtssicherheit und Mitarbeiterzufriedenheit legen, sollten darauf achten, dass die Beratung nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch erfolgen kann.

1. Warum das Thema „bAV und bKV auf Englisch“ immer wichtiger wird

Die Globalisierung der Arbeitswelt führt dazu, dass deutsche Unternehmen zunehmend internationale Fachkräfte beschäftigen. Für diese Mitarbeitenden sind bAV und bKV genauso relevant wie für deutschsprachige Kollegen.

Doch hier entstehen zwei Herausforderungen:

  1. Fachsprache:
    Schon für deutsche Arbeitnehmer sind Begriffe wie „Entgeltumwandlung“ (bAV) oder „Erstattungsleistungen“ (bKV) schwer zu durchschauen. Auf Englisch fehlt oft eine direkte Übersetzung.
    • Entgeltumwandlung = deferred compensation
    • Arbeitgeberzuschuss = employer contribution
    • betriebliche Altersvorsorge = occupational pension scheme
    • betriebliche Krankenversicherung = company health insurance
  2. Missverständnisse:
    Wenn Mitarbeitende die Funktionsweise nicht verstehen, können sie falsche Entscheidungen treffen. Im schlimmsten Fall verzichten sie ganz – und damit auf erhebliche finanzielle oder gesundheitliche Vorteile.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Ohne klare Kommunikation drohen Unzufriedenheit, rechtliche Unsicherheit und ein Imageschaden im Wettbewerb um internationale Fachkräfte.

2. Rechtlicher Rahmen: Die Pflicht gilt auch für internationale Mitarbeitende

Rechtlich gibt es keine Unterschiede: Der Pflichtzuschuss in der bAV (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) gilt selbstverständlich auch für internationale Mitarbeitende. Arbeitgeber müssen also sicherstellen, dass diese ihre Rechte verstehen – und zwar in einer Sprache, die sie tatsächlich begreifen.

Das umfasst unter anderem:

  1. Aufklärungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende über ihre Möglichkeiten und Ansprüche in der bAV zu informieren.
  2. Dokumentationspflicht: Entscheidungen von Mitarbeitenden (z. B. eine bewusste Ablehnung der bAV) müssen rechtssicher dokumentiert werden. Eine wirksame Dokumentation ist jedoch nur möglich, wenn die Person die Inhalte versteht.
  3. Gleichbehandlung: Es darf keine Unterschiede zwischen deutschen und internationalen Mitarbeitenden geben. Wer eine bAV anbietet, muss sie allen Mitarbeitenden zugänglich machen – auch sprachlich.

Damit wird klar: Die betriebliche Altersvorsorge in Englisch ist nicht nur ein Service, sondern eine Voraussetzung für rechtssichere Beratung. Gleiches gilt für die betriebliche Krankenversicherung: Auch hier sind Arbeitgeber verpflichtet, internationale Mitarbeitende gleichzustellen und ihnen die Inhalte verständlich zu vermitteln.

3. Praxis: Wo Missverständnisse entstehen können

In der Praxis zeigt sich schnell, wie wichtig eine zweisprachige Beratung ist. Typische Stolperfallen:

  • bAV – Steuerliche Förderung: Das Prinzip „Brutto sparen – netto profitieren“ existiert in vielen Ländern nicht. Internationale Mitarbeitende verstehen oft nicht, warum ein Teil ihres Bruttogehalts steuerlich gefördert in die Altersvorsorge fließt.
  • bAV – Pflichtzuschuss: Der Unterschied zwischen freiwilligen Arbeitgeberleistungen und dem gesetzlichen Zuschuss ist häufig unklar.
  • bKV – Leistungen: Zusatzleistungen wie Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Chefarztbehandlung müssen verständlich erklärt werden, da sie international oft nicht vergleichbar sind.
  • Vertragliche Details: Begriffe wie „Unisex-Tarif“ (bAV) oder „Arztnetzwerk“ (bKV) sind komplex und brauchen eine präzise Übersetzung.
  • Rechtsfolgen: Fehlende Information kann zu Haftungsrisiken führen – sei es bei Rentenansprüchen oder bei Leistungszusagen in der Krankenversicherung.

Eine oberflächliche Übersetzung reicht hier nicht. Es braucht Fachleute, die sowohl deutsches Recht als auch die englische Fachterminologie beherrschen.

4. Wie Unternehmen die englische bKV- und bAV-Beratung praktisch umsetzen können

Damit bAV und bKV in internationalen Teams funktionieren, sollten Unternehmen folgende Schritte gehen:

  • Experten einbeziehen: Nicht jeder Versicherungsmakler ist in der Lage, Fachgespräche auf Englisch zu führen. Es braucht Berater, die sowohl rechtlich als auch sprachlich sicher sind.
  • Unterlagen zweisprachig bereitstellen: Formulare, Informationsblätter und Protokolle sollten bei Bedarf auf Englisch vorliegen.
  • Mitarbeitende aktiv informieren: Neue Mitarbeitende sollten beim Eintritt ins Unternehmen direkt darauf hingewiesen werden, dass eine Beratung auch auf Englisch möglich ist.
  • Prozesse standardisieren: Wer intern klare Abläufe für bilinguale Beratung definiert, vermeidet spätere Missverständnisse.

Company pension plans and company health insurance – Bilingual consulting for international teams

Germany offers attractive employee benefits such as the occupational pension scheme (bAV) and company health insurance (bKV). Both play a central role in employee retention:

  • bAV: Salary conversion combined with an employer contribution.
  • bKV: Additional health coverage, such as dental care, preventive check-ups, or treatment upgrades.

For international employees, however, these systems are complex. Legal terms, tax advantages and contractual details are often only explained in German. That is where bilingual consultancy becomes essential.

Why bilingual consultancy matters

Legal compliance: Employers must inform all staff about pension and health insurance options – including international employees.

Avoid misunderstandings: Complex issues such as tax savings (bAV) or additional benefits (bKV) can easily be misunderstood.

Employee retention: Clear communication in English shows international staff that they are valued – strengthening loyalty and employer branding.

Efficiency: Bilingual advice reduces questions, saves time and ensures smooth processes.

Our approach

  • Consultancy in English and German – for HR departments and employees.
  • Clear translation of legal and technical terms (bAV & bKV).
  • Bilingual documentation when required – ensuring legal certainty.
  • Special focus on compliance: equal treatment, proper documentation, risk management.

Who benefits?

  • Companies with international teams in Germany.
  • HR managers who want to provide professional, understandable information in bAV and bKV.
  • Businesses that want to avoid legal or reputational risks in employee benefits.