1. Direktzusage/Pensionszusage
Bei der Direkt- bzw. Pensionszusage zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Betriebsrente. Der Leistungsumfang richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Einkommenshöhe während der Erwerbstätigkeit. Die Direktzusage des Arbeitgebers ist häufig über Rückdeckungsversicherungen oder Kapitalanlagen finanziell abgesichert. Außerdem sind die unverfallbaren Arbeitnehmer-Ansprüche auch bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.
2. Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet – finanziert entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Auch hier sind die Ansprüche geschützt.
3. Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter aber ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.