bAV-Beratung mit einen bAV Experte

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) vom Experten

Nutzen Sie unsere Expertise für eine rechtssichere und passgenaue bAV. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, passende Durchführungswege und die Vorteile, die eine durchdachte bAV sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende bietet.

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Ihre betriebliche Altersvorsorge in bester Gesellschaft

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bAV-Beratung vom Experten zahlt sich aus

Von einer betrieblichen Altersversorgung spricht man, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses finanzielle Leistungen zusagt, die der sozialen Absicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie dienen. Dazu zählen:

Von uns als bAV-Experten erhalten Sie ein Konzept für eine maßgeschneiderte zusätzliche Altersvorsorge für Ihr Unternehmen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber einen klaren Mehrwert bietet.

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Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung

Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung laut Betriebsrentengesetz (§ 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Er kann somit von seinem Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Entgelts für seine betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Daraus ergeben sich für Mitarbeitende folgende Vorteile:

  • finanzielle Absicherung durch die Betriebsrente
  • beachtliche Steuervergünstigungen und Sozialversicherungsvorteile bereits während der Einzahlungsphase
  • i. d. R. ein Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeberzuschuss wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) festgelegt. Mitarbeitende können von Ihren Arbeitgebern verlangen, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 10a, 82 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt werden.

Aus diesen gesetzlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers ergeben sich indirekt auch Vorteile für den Arbeitgeber, die neue Möglichkeiten in der Personalpolitik schaffen:

  • Mitarbeiterbindung: Arbeitgeber können das Angebot einer Betriebsrente zur Motivation und langfristigen Bindung ihrer Angestellten einsetzen.
  • Vorteil im Recruiting: Eine bAV steigert die Attraktivität des Unternehmens, das auf der Suche nach neuem qualifizierten Personal ist.
  • Lohnnebenkosten-Ersparnis: Eine betriebliche Altersvorsorge kostet nur Geld? Nein, sie kann sogar Kosten reduzieren.

Durchführungswege der bAV

Die Entgeltumwandlung ist dabei nicht die einzige Option für die Implementierung einer betrieblichen Altersvorsorge. Im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sind insgesamt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland anerkannt.

1. Direktzusage/Pensionszusage
Bei der Direkt- bzw. Pensionszusage zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Betriebsrente. Der Leistungsumfang richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der Einkommenshöhe während der Erwerbstätigkeit. Die Direktzusage des Arbeitgebers ist häufig über Rückdeckungsversicherungen oder Kapitalanlagen finanziell abgesichert. Außerdem sind die unverfallbaren Arbeitnehmer-Ansprüche auch bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. 

2. Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet – finanziert entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Auch hier sind die Ansprüche geschützt. 

3. Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter aber ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen. Die Aufwendungen sind für den Arbeitgeber voll abzugsfähige Betriebsausgaben.

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4. Pensionskasse
Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen.

5. Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Der Fonds orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern und bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung.

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Mit über 30 Jahren Erfahrung in der betrieblichen Altersvorsorge stehe ich – gemeinsam mit meinem Team – Unternehmen als verlässlicher Partner zur Seite. Ob neue bAV-Lösungen oder die Prüfung bestehender Strukturen: Wir sorgen für Klarheit und Sicherheit.

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 Andreas Brand bei BRANDCONSULT

Andreas Brand

Geschäftsführer

Die Vorteile einer bAV richtig nutzen

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