Immer mehr Unternehmen erkennen, dass die betriebliche Altersvorsorge nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein gesellschaftliches Thema ist. Wer heute Vorsorgelösungen anbietet, kann dabei gezielt auf nachhaltige bAV-Konzepte setzen, die ökologische, soziale und unternehmerische Verantwortung miteinander verbinden.
Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge – häufig auch als nachhaltige Betriebsrente bezeichnet – orientiert sich an den ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) und stellt sicher, dass Vorsorgebeiträge in zukunftsfähige und ethisch vertretbare Anlagen fließen.
Für Arbeitgeber bietet dies Vorteile im Recruiting und Employer Branding und für Arbeitnehmer wiederum ist es eine Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen, ohne dabei Umwelt- und Sozialstandards aus den Augen zu verlieren.
1. Was macht eine nachhaltige bAV aus?
Eine nachhaltige betriebliche Altersvorsorge unterscheidet sich grundlegend von klassischen Modellen vor allem durch die konsequente Berücksichtigung ökologischer, sozialer und Governance-Kriterien bei der Kapitalanlage und darüber hinaus in allen Prozessen.
Die Grundlage bildet ein klar definierter Rahmen, der durch die EU-Taxonomie verbindlich geregelt und durch die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) kontrolliert wird. Diese Vorschriften stellen sicher, dass nachhaltige bAV-Produkte nicht nur ökonomisch sinnvoll sind, sondern auch den Anforderungen an verantwortungsvolle Unternehmensführung und gesellschaftliche Verantwortung genügen. Unternehmen können sich somit auf standardisierte Nachhaltigkeitskriterien verlassen, ohne komplexe eigene Prüfmechanismen entwickeln zu müssen.
Entscheidend für eine qualitativ hochwertige nachhaltige bAV sind folgende zentrale Aspekte.
Eine nachhaltige bAV kann nur so gut sein wie der dahinterstehende Versicherer. Entscheidend ist, dass Nachhaltigkeit nicht nur auf die Anlageentscheidungen beschränkt bleibt. Der Anbieter sollte die ESG-Kriterien konsequent und überprüfbar in seinen Investitionsprozessen verankert haben und zugleich auch im eigenen Unternehmen nachhaltig handeln. Dazu gehört etwa ein klares Engagement für CO₂-Reduktionen, die Ausrichtung an internationalen Standards wie dem Pariser Klimaschutzabkommen oder vergleichbaren Initiativen sowie eine nachweisbare Verbesserung der eigenen ökologischen und sozialen Bilanz. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die betriebliche Altersvorsorge tatsächlich glaubwürdig und ganzheitlich nachhaltig gestaltet ist.
Nachhaltigkeit endet nicht bei der Kapitalanlage, sondern umfasst alle Prozesse rund um die bAV. Eine vollständig papierfreie Verwaltung ist hierbei ein zentraler Hebel: Kein Drucken, kein physischer Postversand, keine Ablage in Aktenordnern oder Aktenschränken mehr.
Digitale Plattformen wie EasyPension® ermöglichen eine komplett automatisierte Abwicklung aller Geschäftsvorfälle – von der Vertragsverwaltung über Krankmeldungen bis hin zu Änderungen der Versicherungsdetails. Das spart nicht nur erheblich CO2 durch Wegfall von Papier, Druck, Transport und Lagerung, sondern reduziert auch den Platzbedarf in Unternehmen deutlich. Personalabteilungen gewinnen dadurch wertvolle Zeitressourcen, da bis zu 95 % der Bearbeitungszeit eingespart werden können. Diese Effizienzsteigerung trägt zur Nachhaltigkeit der bAV nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich bei.
Die Einführung einer nachhaltigen bAV setzt eine klare, transparente und umfassende Beratung voraus. Neben klassischen Präsenzterminen gewinnen digitale Beratungsformate an Bedeutung. Diese reduzieren nicht nur Zeit- und Reisekosten, sondern senken auch den CO2-Ausstoß erheblich. Somit kann die Implementierung einer nachhaltigen bAV klimaneutral gestaltet und damit der Nachhaltigkeitsanspruch konsequent gelebt werden.
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
Eine ESG-konforme bAV bewegt sich innerhalb eines klaren regulatorischen Rahmens. Neben dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gelten europäische Richtlinien, die Transparenz und Nachhaltigkeit fördern:
- EbAV II-Richtlinie (EU 2016/2341): Verlangt von Pensionskassen und Pensionsfonds, ESG-Aspekte in ihre Investitionsentscheidungen einzubeziehen.
- SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088): Verpflichtet Anbieter zu detaillierten Nachhaltigkeitsinformationen, insbesondere bei Produkten nach Artikel 8 (ökologische/soziale Merkmale) und Artikel 9 (nachhaltige Investitionen als Ziel).
- EU-Taxonomie: Einheitliche Definitionen, um Greenwashing zu verhindern.