20.12.2023

Mehr Spielraum für freie Fondsanlagen

Steigende Zinsen machen bAV noch attraktiver

Moderne bAV-Anlagen investieren schon längst auch in freie Fonds – bestenfalls in kostengünstige ETFs. Mit den steigenden Zinsen (bis zu + 20 %) kann nun ein noch größerer Anteil der Beiträge in diese renditestarken Anlagen gehen, ohne dabei die Garantieleistung zu schmälern.

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1. Auswirkungen der Zinspolitik auf die bAV

Nachdem der Höchstrechnungszins seit 2000 immer weiter abgesenkt wurde, freuen wir uns für 2024 zum ersten Mal seit Langem wieder über eine Zinssteigerung: Um durchschnittlich 20 % heben die Versicherer ihre Gesamtverzinsung an ­– mit leichten Unterschieden je nach Anbieter und Produkt.

 

Knapp zusammengefasst bedeutet das:

 

  1. Versicherer können effektiver das benötigte Kapital für die Rentengarantieleistung erwirtschaften.
  2. Es steht mehr Kapital für freie Fondsanlagen zur Verfügung.
  3. Gute Chancen auf eine höhere Überschussbeteiligung: Die prognostizierte Rentenleistung steigt.

Zahlen, bitte!

  • Die in 2024 um etwa 20 % steigenden Zinsen bedeuten bei der betrieblichen Altersvorsorge z.B. eine Steigerung von 2,25 % auf 2,75 %.
  • Zum Vergleich: Im Jahr 2022 lag die laufende Verzinsung im Durchschnitt bei 2,15 %.

Sobald alle Versicherer ihre Zahlen für 2024 veröffentlicht haben, erstellen wir im Januar unsere aktuelle, marktumfassende bAV-Tarifanalyse. Sie bildet die Grundlage unserer unabhängigen bAV-Beratung.

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2. Was genau bedeuten steigende Zinsen für die betriebliche Altersvorsorge?

 

Klassische Rentenversicherungen, die ohne Aktienanteil auskommen, sind heute in Neuverträgen die absolute Ausnahme. Waren diese Verträge in den 90ern aufgrund hoher Zinsen (bis zu 4 %) noch sehr attraktiv, war damit in den letzten Jahren wenig zu gewinnen – denn der Zinssatz war zwischenzeitlich auf gerade mal 0,25 % gefallen. Die Sparverträge sind immer an den zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Zinssatz gebunden – Glück also für alle, die damals schon eine bAV abgeschlossen haben. Wer keinen dieser historischen Verträge sein Eigen nennt, ist mit einer anderen Anlageform meist besser beraten.

 

Fondsgebundene Versicherungen profitieren direkt von den Auswirkungen der steigenden Zinsen – unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Grund dafür ist, stark vereinfach gesagt, dass das Geld aus den bAV-Beiträgen in 2 Töpfe aufgeteilt wird:

Garantieleistung

  • Aktuelle bAV-Verträge beinhalten i.d.R. eine garantierte Auszahlung zum Renteneintritt in Höhe von 60 – 80 % der eingezahlten Beiträge.
  • Diese Garantieleistung wird aus dem sogenannten Sicherungsvermögen generiert. Dabei handelt es sich vorwiegend um Zinsanlagen, die aber nur relativ wenig Rendite bringen.
  • Steigen die Zinsen, sinkt prozentual der Anteil des Geldes aus den bAV-Beiträgen, der aufgewendet werden muss, um die Garantieleistung zu erwirtschaften.

Freie Fondsanlagen

  • Aktien sind deutlich volatiler, können aber – mit einer klugen Anlagestrategie – sehr hohe Renditen erwirtschaften. Sie werden daher von den Versicherern genutzt, um Erträge zu erwirtschaften.
  • Aus diesen Erträgen speist sich in der Auszahlungsphase der Betriebsrente alles, was über den Betrag der Garantieleistung hinausgeht.
  • Je weniger Geld benötigt wird, um die Garantieleistung zu sichern, desto mehr Kapital steht für lukrative Fondsanlagen (wie z.B. ETFs) zur Verfügung. Damit steigen die Chancen auf eine hohe Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge erheblich.

Sie sind noch unsicher, welche Anlagestrategie die richtige für die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen ist?

Wir beraten Sie gern! Dabei haben wir nicht nur die Zinsen im Blick, sondern prüfen auch alle anderen möglichen Risiken im Blick – damit die bAV für Sie ein voller Erfolg wird.

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Ihr Autor
Andreas Brand
Geschäftsführer und Inhaber der BRANDCONSULT GmbH
bAV Experte seit 30 Jahren

  • Fachberater für die betriebliche Altersversorgung (febs)
  • Gutachter und Sachverständiger für die betriebliche Altersversorgung
  • geprüfter Wertpapierexperte

Kontakt
E-Mail: a.brand@brandconsult.de
Telefon: 04101 60108-88