bAV Ansprüche geltend machen und profitieren

Gesetzliche Regelungen zur Betriebsrente

Rechtsanspruch auf bAV: Entgeltumwandlung & Co.

Arbeitnehmer haben in den meisten Fällen einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung. Als unabhängige bAV-Experten beraten wir Sie zu den Möglichkeiten der Betriebsrente.

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Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge prüfen

Stärken Sie die eigene Altersversorgung mit einer lebenslangen Rente und sichern Sie damit auch Ihre Familie ab. Profitieren Sie jetzt von staatlich geförderten Steuerspareffekten und Garantien!

Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf betriebliche Altervorsorge

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und sozialversicherungsfrei (in 2018 = 260 Euro monatlich)
  • Steuerfreiheit zusätzlich für weitere Beiträge noch einmal bis zu 4% der BBG (in 2018 damit noch einmal 260 Euro monatlich)
  • 15% Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlungen verpflichtend
    - gilt für neue Zusagen ab 01.01.2019 und bei bestehenden Zusagen ab 01.01.2022 -
  • Sie können jederzeit die Beiträge reduzieren oder aussetzen
  • Ihr Sparbetrag ist im Falle der Arbeitslosigkeit Hartz IV-sicher
  • Ihre betriebliche Altersvorsorge ist auf einen neuen Arbeitgeber übertragbar

Zu berücksichtigen ist:

  • Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung, einer einmaligen Kapitalzahlung oder alternativ: bis zu 30 % als einmalige Kapitalauszahlung und den Rest als lebenslange Rente
  • die betriebliche Altersvorsorge ist ab dem 62. Lebensjahr abrufbar
  • die Betriebsrente unterliegt der Beitragspflicht in der Krankenversicherung der Rentner
  • die Auszahlung der Betriebsrente ist steuerpflichtig mit dem zur Rente meist niedrigeren Steuersatz

Ihr Rechtsanspruch 
durch das
Betriebsrenten­stärkungsgesetz

Generell bleiben die fünf Durchführungswege der bAV wie bisher bestehen. Bestehende und die bis dahin neu abgeschlossenen Verträge können unverändert weitergeführt werden – inklusive der garantierten Leistungen. Weiterhin ist festgelegt:

  • Einführung einer reinen Beitragszusage (rBZ) ohne jegliche Garantien
  • Arbeitnehmer, die bereits jetzt eine Betriebsrente aufbauen, profitieren von den Änderungen für bestehende Versorgungssysteme
  • Opting-out – die „automatische“ Inanspruchnahme der Betriebsrente
  • Einführung einer Geringverdienerförderung
  • Einführung eines Freibetrags bei der Grundsicherung
  • Möglichkeit der Nachzahlung für Zeiten in denen keine Beiträge gezahlt wurden
  • Verbesserung der Riester-Förderung und Erhöhung der Zulage
  • Entfall der Doppelverbeitragung bei der Riester-bAV
Grund zu Jubeln bei der bAV für Arbeitnehmer

Als bAV Experten erläutern wir
Ihnen Ihren Rechtsanspruch

Als Versicherungsmakler bin ich für Sie als Sachwalter (gemäß BGH) tätig. Für Sie heißt das: Ich bin meinen Mandanten verpflichtet und nicht einer Bank oder Versicherung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Beratung und individuelle Situation, damit Sie eine sichere und gute Entscheidung treffen können. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der betrieblichen Altersvorsorge erarbeite ich mit meinem Team für Sie immer die bestmögliche Lösung. Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch – es lohnt sich für Sie, garantiert!

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