Können bestehende Vorsorgesysteme beibehalten werden? Sind tarifvertragliche Regelungen als nicht-tarifgebundener Arbeitgeber sinnvoll? Können bereits gewährte Zuschüsse angerechnet werden? Da die Änderungen seit dem 01.01.2018 greifen, raten wir Ihnen, Ihre betriebliche Altersversorgung auf die neue Rechtsgrundlage zu prüfen. Zum Beispiel müssen bestehende Versorgungsordnungen bzw. Betriebsvereinbarungen, die einen Arbeitgeberzuschuss vorsehen, im Hinblick auf den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss geprüft und möglicherweise angepasst werden damit dieser nicht doppelt gezahlt werden muss. Wer sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, hat mehr Zeit und Spielraum für die Gestaltung von Verträgen, Prozessen u.v.m.