Neue Möglichkeiten durch bAV Tarifvergleich

Wir finden Haftungsrisiken in Ihren bAV-Verträgen,

bevor es ein Anwalt tut.

Dank 30 Jahren bAV-Erfahrung finden wir auch die verstecktesten Haftungsrisiken in Ihren bAV-Verträgen – und holen Ihre Firma aus der Gefahrenzone.

Risikoprüfung vom bAV-Experten:
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3 gute Gründe, sich beim Thema bAV Expertenrat einzuholen

* Quelle: Experten-Einschätzung von Andreas Brand, Spezialist für betriebliche Altersversorgung

Andreas Brand

Geschäftsführer von BRANDCONSULT

 

1. Arbeitgeber haften für bAV-Rentenkürzungen. 

Praxisbeispiel aus unserem Beratungsalltag: Eine Rentendifferenz von 250,- Euro pro Monat hätte sich bei 100 Mitarbeitenden zu einem Haftungsvolumen von rund 8,7 Mio. Euro1 aufsummiert – für viele Firmen wäre das der Ruin. Dieses Risiko zu kennen und nicht zu handeln, wäre fahrlässig. 

Niemand möchte gern der Überbringer schlechter Nachrichten sein. Richtig gehändelt hingegen wird die Geschäftsführung Ihnen dankbar sein, dass Sie ein großes Risiko erkannt und eine Lösung gefunden haben, bevor daraus teure Haftungsfälle werden konnten.

 

2. Für die HR ist die bAV oft ein undankbares Thema.

Innerhalb eines Unternehmens gibt es oft Dutzende verschiedener bAV-Verträge von unterschiedlichen Versicherern – alle mit eigenen, komplexen Versicherungsbedingungen, die selbst Branchenexperten mitunter mehrfach lesen müssen, um die versteckten Fallstricke zu erkennen.

Ressourcen sind knapp und die bAV-Verwaltung frisst unglaublich viel Zeit. Häufig werden noch händisch Papierakten und Excel-Tabellen gepflegt. Da ist das Fehlerpotenzial hoch.

 

3. Altersvorsorge ist eine der wichtigsten Finanzentscheidungen des Lebens.

Ihre Mitarbeitenden verlassen sich auf Sie: Sie investieren einen erheblichen Anteil Ihres Einkommens, um im Alter gut versorgt zu sein und vertrauen darauf, dass die als Benefit beworbene Betriebsrente auch wirklich sicher ist. Als Unternehmen tragen Sie daher eine große soziale Verantwortung.

 

1 Kalkulationsgrundlage: benötigter Versichererbarwert für die Übernahme der Rentenverpflichtung