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Augen auf bei der Versichererwahl! Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte.
Praxisbeispiel: 250,- Euro Rentenlücke hätte Sie als Unternehmen 8,7 Mio. Euro gekostet
Bereits eine Rentendifferenz von 250,- Euro pro Monat kann sich bei 100 Mitarbeitenden zu einem Haftungsvolumen von rund 8,7 Mio. Euro* aufsummieren – für viele Firmen wäre das der Ruin.
Dieses Risiko zu kennen und nicht zu handeln, wäre fahrlässig.
Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Mitarbeitenden zahlt 30 Jahre lang in eine betriebliche Altersversorgung ein, die eine Rente von 250,- Euro im Monat garantiert. Die Rendite ist gut und das angelegte Kapital verdoppelt sich. Zu Recht wird eine Rente in Höhe von 500,- Euro erwartet.
Zum Renteneintritt beträgt die garantierte Rente aber trotzdem nur 250,- Euro.
Der erste Gedanke: Bestimmt nur ein Buchungsfehler! Ein paar Anrufe später ist klar: Nein, leider nicht – die Vertragsbedingungen erlauben dem Versicherer diese Kürzung. Fair? Nein.
Wahrscheinlich geht der Fall vor Gericht und mit großer Wahrscheinlichkeit haften am Ende Sie als Arbeitgeber für den Schaden – und zwar nicht nur für diesen einen Vertrag, sondern für alle Verträge mit dieser Klausel in Ihrem Unternehmen.
Befindet sich dieses Haftungsrisiko auch in Ihren bAV-Verträgen?
Wir finden es gemeinsam heraus.
* Kalkulationsgrundlage: benötigter Versichererbarwert für die Übernahme der Rentenverpflichtung